AGB und Lizenzbedingungen
Diese Fassung wird derzeit rechtlich geprüft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen für die Überlassung der Software kv-optimizer. Ausschließlich für Unternehmerinnen und Unternehmer.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter der Software (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Überlassung der Software kv-optimizer gegen wiederkehrendes Entgelt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Vertragslaufzeit die Software kv-optimizer zur Installation auf eigenen Geräten. Die Software liest Abrechnungsdateien im KVDT-Format, bewertet sie anhand der EBM-Stammdaten und eines Regelwerks und erzeugt daraus Berichte.
- Zum Leistungsumfang gehören während der Laufzeit die Bereitstellung aktualisierter Regelwerke und EBM-Daten, Programm- und Sicherheitsupdates sowie Support nach Ziffer 8.
- Die Verarbeitung findet ausschließlich auf den Geräten des Kunden statt. Der Anbieter erhält keinen Zugriff auf Abrechnungs- oder Patientendaten.
- Den Funktionsumfang bestimmen die Produktbeschreibung auf der Seite Funktionen und das gebuchte Abo. Nicht enthalten sind insbesondere das Prüfmodul der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und eine KI-gestützte Auswertung.
3. Keine Abrechnungs-, Rechts- oder Steuerberatung
Die Software erzeugt maschinelle Hinweise. Sie stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Abrechnungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Kunde prüft jeden Hinweis eigenverantwortlich anhand seiner Dokumentation; abgerechnet werden darf ausschließlich, was erbracht, dokumentiert und nach der Leistungslegende vollständig ist. Die Verantwortung für die eingereichte Abrechnung bleibt beim Kunden.
Angegebene Euro-Werte sind die Bewertung nach der regionalen Euro-Gebührenordnung. Sie sind keine Auszahlungsprognose; Budgetierung, Honorarverteilungsmaßstab und Quotierung sind nicht berücksichtigt. Der Anbieter sagt keinen bestimmten Mehrertrag zu.
4. Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software im eigenen Betrieb für die gebuchten Betriebsstätten und je Betriebsstätte für bis zu drei Geräte zu nutzen. Jede Betriebsstätte erhält eine eigene Lizenz mit eigenem Grundabo im selben Kundenkonto.
- Jede Lizenz ist an die Betriebsstättennummer gebunden, für die sie gebucht ist. Eine Nutzung für Abrechnungen anderer Betriebsstätten oder Praxen ist nicht zulässig.
- Untervermietung, Weitergabe, Veröffentlichung des Lizenzschlüssels und Nutzung durch Dritte sind unzulässig.
- Zurückentwickeln, Entschlüsseln oder Umgehen der Lizenzprüfung ist unzulässig, soweit nicht §§ 69 d, 69 e UrhG dies ausdrücklich erlauben.
- Regelwerke, EBM-Daten und Berichtsvorlagen sind Bestandteil der Überlassung und dürfen nicht gesondert weitergegeben werden. Für Stammdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gelten deren Nutzungsbedingungen: Nutzung nur für Abrechnungszwecke.
- An den Berichten, die der Kunde erzeugt, erwirbt der Anbieter keine Rechte.
5. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
- Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung oder der Bereitstellung des Lizenzschlüssels zustande.
- Ohne Registrierung kann die Software mit einer Testlizenz einen Monat mit vollem Funktionsumfang getestet werden, je Gerät einmal. Dafür wird kein Zahlungsmittel hinterlegt. Die Testlizenz endet automatisch, geht nicht in einen Vertrag über und begründet keinen Zahlungsanspruch. Nach Ablauf bleiben erstellte Berichte lesbar; neue Auswertungen sind gesperrt.
- Ein Vertrag, der mit der Registrierung über die Website geschlossen wird, beginnt in beiden Laufzeitvarianten mit einer kostenlosen Testphase von einem Monat mit vollem Funktionsumfang. Die Testphase wird je E-Mail-Adresse und je Betriebsstätte (BSNR) nur einmal gewährt. Je Kundenkonto besteht höchstens ein Vertrag. Einen neuen Vertrag kann nur abschließen, wer ein bestätigtes Kundenkonto ohne laufenden Vertrag hat; der Abschluss erfolgt im Kundenkonto und enthält keine Testphase, die entgeltpflichtige Laufzeit beginnt dann mit dem Vertragsschluss. Das Zahlungsmittel wird bei Vertragsschluss hinterlegt; während der Testphase wird nichts abgebucht. Der Kunde kann während der Testphase jederzeit im Kundenkonto kündigen; die Kündigung wirkt zum Ende der Testphase, ein Entgelt entsteht nicht. Kündigt der Kunde nicht, beginnt mit dem Ende der Testphase automatisch die entgeltpflichtige Laufzeit; die erste Abbuchung erfolgt am Tag nach dem Ende der Testphase. Der Anbieter erinnert den Kunden drei Tage vor dem Ende der Testphase per E-Mail an den Beginn der Abrechnung und nennt dabei den Monatsbetrag und den Weg zur Kündigung. Eine Betriebsstätte, die während der Testphase hinzukommt, ist bis zum Ende der Testphase kostenlos und danach entgeltpflichtig. Eine Betriebsstätte, die nach der Testphase hinzukommt, ist ab dem ersten Tag anteilig entgeltpflichtig. Der Vertrag umfasst stets ein Grundabo je angelegter Betriebsstätte.
- Der Vertrag wird in beiden Laufzeitvarianten monatlich abgerechnet. Eine Vorauszahlung für ein ganzes Jahr findet nicht statt.
- In der Variante „monatlich kündbar“ besteht keine Mindestlaufzeit; der Vertrag verlängert sich um jeweils einen Monat und kann zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
- In der Variante „Jahresvertrag“ beträgt die Mindestlaufzeit 12 volle Monate (zwölf monatliche Abbuchungen) ab dem Ende der kostenlosen Testphase, bei einem Vertrag ohne Testphase ab dem Vertragsschluss; die Testphase zählt nicht zur Mindestlaufzeit. Eine Kündigung kann jederzeit erklärt werden; nach der Testphase wird sie frühestens zum Ende des zwölften Monats der Mindestlaufzeit wirksam. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag zu unveränderten Preisen weiter und kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden; eine erneute Mindestlaufzeit entsteht nicht.
- Ein Wechsel in den Jahresvertrag ist jederzeit möglich und begründet eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, die am nächsten Abrechnungstag nach dem Wechsel beginnt. Der Preis des Jahresvertrags gilt bereits ab dem Wechsel; für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird er anteilig berechnet. Erfolgt der Wechsel während der Testphase, beginnt die Mindestlaufzeit mit dem Ende der Testphase. Ein Wechsel vom Jahresvertrag in die Variante „monatlich kündbar“ ist während der Testphase jederzeit möglich, danach erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Ist der Vertrag gekündigt, ist ein Wechsel der Laufzeit erst möglich, nachdem der Kunde die Kündigung im Kundenkonto zurückgenommen hat.
- Das Hinzubuchen oder Entfernen von Arztnummern während der Laufzeit verlängert die Mindestlaufzeit nicht.
- Die Kündigung ist im Kundenkonto oder in Textform möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Die Software ist zu deinstallieren; bereits erstellte Berichte darf der Kunde unbefristet weiterverwenden.
6. Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Seite Preise angegebenen Beträge. Alle Entgelte sind Monatsentgelte.
- Das Entgelt besteht je Betriebsstätte (BSNR) aus einem Grundabo, in dem eine Arztnummer (LANR) enthalten ist, und einem Zuschlag je weiterer Arztnummer.
- In der Variante „monatlich kündbar“ kostet das Grundabo 229,00 € je Monat, jede weitere Arztnummer 29,00 € je Monat.
- In der Variante „Jahresvertrag“ (12 Monate Mindestlaufzeit nach Ziffer 5) kostet das Grundabo 199,00 € je Monat, jede weitere Arztnummer 23,20 € je Monat. Auch im Jahresvertrag wird monatlich abgerechnet.
- Jede weitere Betriebsstätte begründet ein eigenes Grundabo mit eigener Zählung der Arztnummern innerhalb desselben Vertragsverhältnisses.
- Arztnummern können während der Laufzeit hinzugefügt und entfernt werden. Die Änderung wird anteilig für den laufenden Abrechnungsmonat berechnet beziehungsweise gutgeschrieben und gilt ab dem Folgemonat in voller Höhe.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
- Für die kostenlose Testphase nach Ziffer 5 wird kein Entgelt erhoben.
- Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat über den Zahlungsdienstleister des Anbieters (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte). Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
- Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift kann der Anbieter die Lizenz nach einer Kulanzfrist von 14 Tagen und vorheriger Ankündigung sperren.
- Preisanpassungen kündigt der Anbieter vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.
7. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde sorgt für geeignete Geräte, eine zeitweise Internetverbindung für Lizenz- und Datenaktualisierung sowie für Datensicherungen.
- Der Kunde hält den Lizenzschlüssel geheim und meldet dessen Verlust unverzüglich.
- Der Kunde ist für den Speicherort und den Schutz der erzeugten Berichte verantwortlich; sie enthalten Gesundheitsdaten.
- Der Kunde installiert bereitgestellte Sicherheitsupdates zeitnah. Der Anbieter kann eine Mindestversion vorgeben; bis zur Aktualisierung können Auswertungen gesperrt sein.
8. Support
- Support leistet der Anbieter per E-Mail über die auf der Seite Kontakt genannte Adresse.
- Sicherheitsupdates stellt der Anbieter während der Vertragslaufzeit nach Ziffer 2 bereit.
- Fernwartung findet nur nach gesonderter Vereinbarung einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsverpflichtung statt.
9. Mängel
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Laufzeit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Es gilt Mietrecht für die Überlassung auf Zeit.
- Eine bestimmte Trefferquote der Hinweise, Vollständigkeit der Regelwerke oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.
- Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben; der Kunde unterstützt bei der Eingrenzung, etwa durch das Diagnosepaket der Software.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Schäden aus Abrechnungen, die auf einer ungeprüften Übernahme von Hinweisen beruhen, haftet der Anbieter nicht; die Prüfpflicht nach Ziffer 3 bleibt beim Kunden.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt die Datenschutzerklärung. Da der Anbieter keinen Zugriff auf Patientendaten erhält, ist für den Einsatz der Software kein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Der Kunde bleibt für die Verarbeitung in seiner Praxis verantwortlich.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.