Rechner · EBM 03040, 03041, 03042
Vorhaltepauschale 2026 berechnen
Seit dem 1. Januar 2026 hängt die Höhe der hausärztlichen Vorhaltepauschale davon ab, wie viele von zehn Versorgungskriterien Ihre Praxis erfüllt. Tragen Sie Ihre Zahlen aus dem Quartal ein: Der Rechner zeigt Punkte und Euro je Fall, die erreichte Stufe und was bis zur nächsten Stufe fehlt.
So setzt sich die Vorhaltepauschale zusammen
Die Vorhaltepauschale nach GOP 03040 erhält jede Hausarztpraxis einmal im Behandlungsfall, sie wird von der KV automatisch zugesetzt. Zum 1. Januar 2026 hat der Bewertungsausschuss sie von 138 auf 128 Punkte abgesenkt und zwei Zuschläge eingeführt, die von zehn Kriterien abhängen. Wer mindestens zwei Kriterien erfüllt, steht damit wie bisher da – ab acht Kriterien gibt es mehr.
| Bestandteil | Voraussetzung | Punkte | Euro 2026 |
|---|---|---|---|
| 03040 Vorhaltepauschale | jede Hausarztpraxis | 128 | 16,31 € |
| Abschlag kleine Praxis | unter 400 Fälle je Arztstelle | −13 | −1,66 € |
| Aufschlag große Praxis | über 1.200 Fälle je Arztstelle | +9 | +1,15 € |
| Impfabschlag | weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal | −40 % | auf 03040 |
| 03041 Zuschlag I | 2 bis 7 Kriterien, Schwerpunktpraxen immer | +10 | +1,27 € |
| 03042 Zuschlag II | mindestens 8 Kriterien | +30 | +3,82 € |
| Höchstwert | über 1.200 Fälle, 8 Kriterien | 167 | 21,28 € |
Die Fälle je Arztstelle ergeben sich aus allen hausärztlichen Behandlungsfällen der Praxis geteilt durch die Summe der Versorgungsaufträge laut Zulassung. Für die Kriterien 1 bis 8 zählt dagegen die Gesamtzahl der Fälle der Praxis: Bei 1.000 Fällen sind für die Besuche 50 Leistungen nötig.
Rechenbeispiele
| Praxis | Stufe | Punkte je Fall | Euro je Fall |
|---|---|---|---|
| Einzelpraxis, 1.000 Fälle, 4 Kriterien, genügend Impfungen | Zuschlag I (03041) | 138 | 17,58 € |
| Berufsausübungsgemeinschaft mit 2,0 Arztstellen, 2.600 Fälle, 9 Kriterien | Zuschlag II (03042) | 167 | 21,28 € |
| Einzelpraxis, 1.000 Fälle, 1 Kriterium, nur 6 Impfungen | Grundpauschale 03040, mit Impfabschlag | 76,8 | 9,78 € |
Im dritten Beispiel kostet der Impfabschlag die Praxis 6,52 € je Fall, bei 1.000 Fällen 6.523,08 € im Quartal. Schon zehn Schutzimpfungen im Quartal vermeiden ihn.
Häufige Fragen
Muss ich die Pauschale oder die Zuschläge selbst abrechnen?
Nein. Die KV prüft die Kriterien anhand Ihrer Abrechnung und setzt 03040, 03041 oder 03042 automatisch zu. Sie beeinflussen das Ergebnis über die Leistungen, die Sie erbringen und abrechnen, und über die Angaben zu den Kriterien 9 und 10.
Zählen Fälle der hausarztzentrierten Versorgung mit?
Nein, Selektivvertragsfälle zählen weder bei der Fallzahl noch bei den Kriterien. Einzelne KVen berücksichtigen beim Fallzahl-Auf- und -Abschlag bestimmte HzV-Fälle mit; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer KV nach.
Wirkt der Impfabschlag auch auf die Zuschläge?
Nach den Angaben der KBV und der KVen mindert der Abschlag von 40 Prozent die GOP 03040 einschließlich des Fallzahl-Auf- oder -Abschlags. Die Zuschläge 03041 und 03042 bleiben ungekürzt. So rechnet auch dieser Rechner.
Was gilt für Schwerpunktpraxen?
Praxen, die bei mehr als 20 Prozent ihrer Patienten diabetologische, HIV- oder Substitutionsbehandlungen erbringen, erhalten den Zuschlag I auch ohne Kriterien, und der Impfabschlag entfällt. Für den Zuschlag II brauchen auch sie acht Kriterien.
Zählt eine Videosprechstunde für die erweiterten Sprechzeiten?
Das regeln die KVen unterschiedlich. Mehrere KVen zählen für Kriterium 10 nur Sprechstunden in der Praxis. Klären Sie das vor der Meldung mit Ihrer KV.
Woher bekomme ich die Zahlen für die Kriterien?
Aus der Leistungsstatistik Ihres Praxisverwaltungssystems für das Quartal: die Anzahl der genannten Gebührenordnungspositionen und die Zahl der Behandlungsfälle. Für eine Prognose im laufenden Quartal rechnen Sie den bisherigen Stand auf das ganze Quartal hoch.
Grundlagen: Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 792. Sitzung vom 19. August 2025, § 87 Abs. 2q SGB V, Informationen der KBV und der KVen zur Vorhaltepauschale, Orientierungswert 2026 und 2027 (803. und 853. Sitzung). Stand 04.11.2026. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
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