U-Untersuchungen: Die Zeitfenster von U2 bis J1
Außerhalb der Toleranzgrenzen ist eine U-Untersuchung nicht abrechenbar. Die Altersfenster im Überblick, typische Fehler – und was die neue U10 bringt.
Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die U7a und die J1 gehören zum Kern der Kinder- und Jugendmedizin. Abgerechnet werden können sie nur in festen Altersfenstern – und genau hier gehen jedes Quartal Leistungen verloren oder werden gestrichen.
Die Zeitfenster
Die EBM-Stammdatei hinterlegt für jede Untersuchung ein Mindest- und ein Höchstalter. Die Fenster schließen die Toleranzzeiten ein; außerhalb davon ist die Untersuchung nicht berechnungsfähig.
| Untersuchung | GOP | berechnungsfähig | Punkte |
|---|---|---|---|
| U1 | 01711 | direkt nach der Geburt, ohne Altersgrenze in der Stammdatei | 126 |
| U2 | 01712 | 3. bis 14. Lebenstag | 401 |
| U3 | 01713 | 15. bis 56. Lebenstag | 402 |
| U4 | 01714 | 31. bis 139. Lebenstag | 402 |
| U5 | 01715 | 5. bis 8. Lebensmonat | 402 |
| U6 | 01716 | 9. bis 14. Lebensmonat | 402 |
| U7 | 01717 | 20. bis 27. Lebensmonat | 402 |
| U7a | 01723 | 33. bis 38. Lebensmonat | 402 |
| U8 | 01718 | 43. bis 50. Lebensmonat | 402 |
| U9 | 01719 | 58. bis 66. Lebensmonat | 402 |
| J1 | 01720 | im Alter von 12 bis 14 Jahren, also vom 12. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag | 356 |
Die Fenster entsprechen den Toleranzgrenzen der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; die empfohlenen Zeiträume liegen jeweils in der Mitte, die U7 etwa im 21. bis 24. Lebensmonat. Die Zeiträume gelten auch für Frühgeborene. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Untersuchung. Ein Termin, der wegen Krankheit oder Urlaub um wenige Tage verschoben wird, kann das Fenster verlassen – dann ist die Untersuchung als Früherkennung nicht mehr zulasten der Krankenkasse abrechenbar. Ausnahmen gibt es nur über regionale Vereinbarungen, etwa mit dem Gesundheitsamt.
Neu: die U10
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im August 2026 eine zusätzliche Untersuchung U10 im Alter von neun bis zehn Jahren beschlossen. Sie gilt sechs Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger; eine Gebührenordnungsposition dafür gab es bei Redaktionsschluss noch nicht.
Typische Fallstricke
- Termin am Rand des Fensters. Planen Sie U-Termine möglichst in der Mitte des Zeitfensters, damit eine Verschiebung nicht zum Verlust führt.
- Geburtsdatum falsch erfasst. Ein Tippfehler beim Geburtsdatum lässt eine korrekt terminierte Untersuchung außerhalb des Fensters erscheinen. Bei Neugeborenen lohnt der Abgleich mit dem Kinderuntersuchungsheft.
- Entwicklungsdiagnostik am selben Tag. Neben den U-Untersuchungen sind die entwicklungsneurologische Untersuchung (04351), der vollständige Entwicklungsstatus (04352) und die Untersuchung zur Sprachentwicklung (04353) ausgeschlossen. Berechnungsfähig ist stattdessen der Zuschlag 04354 neben Früherkennungsuntersuchungen.
So behalten Sie den Überblick
Vor dem Einreichen lohnt ein Blick auf alle U-Untersuchungen des Quartals: Liegt das Alter im Fenster, stimmt das Geburtsdatum, ist keine ausgeschlossene Leistung daneben angesetzt? Diese Prüfung lässt sich gut automatisieren, weil alle Angaben in der Abrechnungsdatei stehen.
Quellen
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01720 und 01723 mit Altersangaben, Stammdatei der KBV für das Quartal 4/2026
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Kinder-Richtlinie, § 2 (Untersuchungszeiträume und Toleranzgrenzen)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss vom 20. August 2026 zur Einführung der U10
Dieser Beitrag erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind der EBM in der jeweils gültigen Fassung, die Vorgaben Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und Ihre Dokumentation.