Zum Inhalt springen
kv-optimizer

Versichertenpauschale 04000: Altersstufen und Ausnahmen

Fünf Altersstufen, eine Pauschale je Behandlungsfall – und drei Situationen, in denen statt 04000 eine andere Position gilt.

Optimierung 3 Min. Lesezeit

Die Versichertenpauschale ist die Grundlage jedes kinder- und jugendärztlichen Behandlungsfalls. Sie wird einmal im Behandlungsfall berechnet und richtet sich nach dem Alter. Was einfach klingt, hat einige Ausnahmen, in denen statt der Pauschale eine andere Position gilt.

Die Altersstufen

Versichertenpauschale 04000 nach Alter (EBM 4/2026)
GOPAlterPunkte
04001bis zum vollendeten 4. Lebensjahr225
040025. bis vollendetes 18. Lebensjahr142
0400319. bis vollendetes 54. Lebensjahr114
0400455. bis vollendetes 75. Lebensjahr148
04005ab dem 76. Lebensjahr200

Die Altersstufe ergibt sich aus dem Geburtsdatum in der Abrechnung. Ein falsch erfasstes Geburtsdatum verschiebt die Stufe und damit die Bewertung – gerade beim Wechsel von 04001 zu 04002 nach dem vierten Geburtstag macht das 83 Punkte aus.

Wann statt der Versichertenpauschale etwas anderes gilt

  • Organisierter Notdienst. Im Not- und Bereitschaftsdienst werden statt der Versichertenpauschale die Notfallpauschalen (01210, 01212 und die Konsultationspauschalen 01214, 01216, 01218) berechnet.
  • Nur unvorhergesehene Inanspruchnahme. Kommt das Kind im Behandlungsfall ausschließlich unvorhergesehen – im Zusammenhang mit 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415 –, gilt statt 04000 die Versichertenpauschale 04030 (77 Punkte, höchstens zweimal im Behandlungsfall).
  • Definitionsauftrag. Bei einer Überweisung mit genau festgelegtem Auftrag ist die Versichertenpauschale nicht berechnungsfähig.

Worauf Sie achten sollten

  • Fälle mit Notdienst-Kennzeichnung: keine 04000 daneben aus demselben Kontakt.
  • Fälle nur mit abendlicher oder Wochenend-Inanspruchnahme: 04030 statt 04000.
  • Folgekontakt außerhalb des Notdienstes im selben Quartal: Dann ist die Versichertenpauschale wieder möglich.
  • Geburtsdaten neu aufgenommener Kinder prüfen.

Quellen

  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Gebührenordnungspositionen 04000 bis 04005 und 04030 mit Anmerkungen, Stammdatei der KBV für das Quartal 4/2026

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Regeln und ersetzt keine Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind der EBM in der jeweils gültigen Fassung, die Vorgaben Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und Ihre Dokumentation.

Passende Beiträge

Alle Beiträge

Einen Monat kostenlos testen

Registrieren Sie die Praxis: Der erste Monat im Abo ist kostenlos, mit vollem Funktionsumfang. Das Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) hinterlegen Sie gleich beim Start. Im Testmonat können Sie jederzeit kündigen – ein Klick im Kundenkonto, es wird nichts berechnet. Sonst beginnt danach die monatliche Abrechnung automatisch.

Kostenlosen Monat starten So läuft der Testmonat ab